Infos & Hilfe
Fragen und Antworten zum Glasfaserausbau
- Wie wird mein Hausanschluss errichtet? Muss ich vor Ort sein?
Unsere Kundenberater vereinbaren bis zu vier Termine mit Ihnen. Dabei werden detailliert alle notwendigen Schritte, wie Tiefbaumaßnahmen, der Hausübergabepunkt, die Installation sowie die Inbetriebnahme besprochen. Bei diesen Terminen sollten Sie oder eine Person Ihres Vertrauens zu Hause sein. - Wann kann ich ungefähr mit meinem Hausanschluss rechnen?
Auf www.glas-nost.de können Sie unseren Verfügbarkeitscheck durchführen und Ihre Adresse auf Förderfähigkeit prüfen. Wenn Ihre Adresse förderfähig ist, erscheint ein Datum, bis zu dem Sie Ihren Hausanschluss kostenlos erhalten. Darüber hinaus wird auf dieser Seite das voraussichtliche Bauende in Ihrem Ort dargestellt. - Wie soll der Hausanschluss realisiert werden, wenn mein Haus aufgrund der Lage nur schwer zugänglich ist?
Bevor ein Hausanschluss gebaut wird, erhalten Sie vorab eine umfassende Beratung durch unsere Kundenbetreuer, die selbstverständlich auch zu Ihnen nach Hause kommen. Bei diesen Vor-Ort-Terminen können Sie Ihre Fragen stellen und werden detailliert beraten. Erst, wenn alles zu Ihrer Zufriedenheit geklärt ist, kommt es zur Vertragsunterzeichnung. - Wer trägt die Kosten für die Tiefbauarbeiten und muss ich die Handwerker bezahlen?
Wenn Ihre Adresse im Verfügbarkeitscheck als förderfähig ausgewiesen wird, müssen Sie keine Kosten, die durch notwendige Baumaßnahmen verursacht werden, tragen. Wünschen Sie innerhalb Ihres Hauses eine über den von uns förderfähigen Standard hinausgehende Kabelverlegung, entstehen Mehrkosten, die von uns nicht übernommen werden. - Wie werden die Bautermine vergeben?
Im Zuge des Breitbandausbaus betrachten unsere Experten den gesamten Ort, untergliedern diesen noch einmal in einzelne Gebiete und legen fest, wann und wo gebaut wird. Aus organisatorischen Gründen kann es vorkommen, dass Ihr Nachbar zwar später einen Vertrag mit uns abgeschlossen hat als Sie, aber eher einen Hausanschluss erhält. Unsere Techniker gehen nach Ihrer Erreichbarkeit im Moment der Terminvereinbarung vor, nicht nach dem Datum der Vertragsunterzeichnung. - Es finden bereits Bauarbeiten genau vor meiner Haustür statt und ich habe noch keinen Vertrag. Bekomme ich jetzt keinen Glasfaseranschluss mehr?
Die Bauarbeiten finden in mehreren Phasen statt, dabei wird zwischen Trassen- und Hausanschlussbau unterschieden. Als erstes werden in den Orten Gräben ausgehoben, in die sogenannte Leerrohre hineingelegt werden. In diese kommen später die Glasfaserkabel. Eine weitere Möglichkeit ist das so genannte Horizontalspülverfahren, bei dem die Rohrleitungen unterirdisch verlegt werden, ohne dass dafür ein Graben ausgehoben werden muss. Die Bauarbeiten für Ihren Hausanschluss finden erst nach individueller Absprache mit Ihnen statt.Unter www.glas-nost.de erfahren Sie unter dem Menüpunkt Verfügbarkeit, wie lange Sie Zeit haben, sich für einen kostenlosen Hausanschluss zu entscheiden. Diesen erhalten Sie, wenn Ihre Adresse förderfähig ist und Sie Kontakt mit uns aufgenommen haben, um alle Fragen und Details zu klären. - Meine Adresse ist nicht förderfähig. Was kann ich tun?
Wenn sich Ihre Adresse zwar im Projektgebiet befindet aber zum jetzigen Stand nicht förderfähig ist, registrieren wir Ihre Daten und prüfen den individuellen Anschlusswunsch. Gegebenenfalls weisen wir Sie darauf hin, dass wir aktuell kein individuelles Angebot erstellen können. Sollte die eigenwirtschaftliche Erschließung geplant werden, nehmen wir wieder Kontakt mit Ihnen auf.Interessenten, deren Adressen als nicht förderfähig eingestuft sind, können sich an das Breitbandbüro des Landkreises wenden, wenn sie die Datenbasis anzweifeln. Der Landkreis kann Hilfestellung geben und sucht wo immer möglich gemeinsam mit uns nach einer Lösung.Auch ein eigenwirtschaftlicher Ausbau ist grundsätzlich denkbar. Interessenten müssten den Hausanschluss selbst zahlen, wenn die Kosten nach den Richtlinien des Bundes nicht förderfähig sind. Um die in den Fördermittelverträgen vereinbarten Zeitpläne einzuhalten, hat derzeit zunächst das geförderte Breitbandnetz Priorität. - Mein Router soll am selben Ort wie bisher stehen bleiben.
Der Bund als Fördermittelgeber stellt einen Glasfaseranschluss bereit. Um diesen zu errichten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört zum Beispiel eine Außenwand, durch diese das Glasfaserkabel geführt und an den Router angeschlossen wird.Wenn Ihr Router sich zum Beispiel im ersten Obergeschoss Ihres Hauses befindet, dann besprechen wir mit Ihnen den daraus resultierenden Mehraufwand sowie die Kosten und informieren Sie darüber, welche Leistung Sie selbst oder ein von Ihnen gewählter Handwerksbetrieb zur Realisierung übernehmen muss. - Ich habe bereits eine Fritz!Box bzw. einen Router. Kann ich diese / diesen auch nutzen?
Das ist abhängig von Ihrem Kommunikationsgerät. Ein Modem oder auch ein Router mit integriertem Modem bereitet das digitale Signal für einen bestimmten Übertragungsweg vor. Mit Ihrem neuen Hausanschluss nutzen Sie die Glasfaser als Übertragungsmedium, entsprechend können Sie ein vorhandenes Glasfasermodem in unserem Netz verwenden.Eventuell vorhandene Router mit integriertem Modem für andere Übertragungswege (z. B. DSL-Signale - Fritz!Box 7590 o. ä.), können Sie jedoch in Ihr neues Heimnetzwerk integrieren. Beispielgebend ist hier die Fritz!Box, welche als Repeater oder Access Point konfiguriert werden kann. Auch die Telefonfunktionen Ihres „alten“ oder vorhandenen Routers können Sie in Ihr neues Netzwerk integrieren. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Entsprechende Anleitungen für die Konfiguration finden Sie auf der Internetseite des entsprechenden Herstellers Ihres Modems / Ihrer Fritz!Box. - Mein Internet-Vertrag läuft vor bzw. nach dem Bauende aus und ich möchte nicht doppelt zahlen.
Wenn Sie sich im Zuge des geförderten Breitbandausbaus für einen Glasfaseranschluss von der Stadtwerke-Tochter neu-medianet entscheiden, kümmern sich unsere Kundenberater auch um das Verlängern bzw. das Kündigen von bestehenden Verträgen. Dabei ist zu beachten, dass Sie neben Ihrem Internet-Vertrag auch eine Festnetznummer von Ihrem Anbieter zur Verfügung gestellt bekommen haben, da wir nur einen Internetvertrag mit Festnetznummer verlängern bzw. kündigen können. Ob Sie die Festnetznummer aktiv nutzen, ist dagegen nicht wichtig.Doppelt müssen Sie nicht zahlen, da der neu errichtete Anschluss bis zum Auslaufen des Alt-Vertrages auf Wunsch deaktiviert wird. - Ich habe erneut eine schriftliche Information erhalten, dass meine Rufnummer freigeschaltet wird. Was bedeutet das?
Falls Sie ein zweites Schreiben erhalten haben, haben wir eine Weiterversorgung Ihres Anschlusses beantragt. Daraus resultiert, dass wir Ihren Glasfaseranschluss erst später als ursprünglich geplant bei Ihnen realisieren können.Ein weiterer Grund für den Erhalt des zweiten Schreibens: Das Vertragsende mit Ihrem bisherigen Versorger lag vor dem Bauende. Damit Sie bis zur Realisierung Ihres Glasfaseranschlusses weiterhin versorgt sind, haben wir Ihren Vertrag entsprechend bis zum Datum, an dem Sie Ihren Anschluss von der neu-medianet erhalten, verlängert.
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Beachten Sie bitte, dass für einen Vertragsschluss ein Vor-Ort-Termin zwingend erforderlich ist!
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